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Garantie

Wir sichern 1 Jahre Garantie auf zahnärztliche Behandlungen und zahntechnische Arbeiten, und 5 Jahre auf Implantat.

Die Geltung der Garantie

Unsere Klinik gewährleistet bei zahnärztlichen Behandlungen und bei zahntechnischen Leistungen 3 Jahre, bei Implantaten 7 Jahre Garantie. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Garantie geltend machen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Kontakt

Sollten infolge unserer zahntechnischen Leistungen Beschwerden auftreten, erfolgt die Nachbehandlung bzw. die Nachbesserung in unserer Klinik in Debrecen.
Unsere Klinik gewährleistet keine Garantie für nicht vorhersehbare Umstände, so auch nicht für eine nicht absehbare Verletzung einer Krone bzw. eines Brückenbaus nach einer Wurzelbehandlung.

Die Garantie wird in folgenden Fällen reduziert:

  • Bei Nichterscheinen an einer Routinekontrolle
  • Bei Vernachlässigung der Mundhygiene
  • Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Zahnarztes
  • Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von zahnärztlichen und zahntechnischen Behandlungen einer anderen Klinik
  • Wenn das herausnehmbare künstliche partielle oder ganze Gebiss nicht entsprechend hält
  • Im Fall der Senkung der Knochen, des Zahnfleisches und der Zähne
  • Wenn der Patient raucht
  • Bei starker Gewichtsverlust- oder Gewichtszunahme
  • Bei Verletzungen infolge eines Unfalls
  • Im Fall von bestimmten Krankheiten, die den zahnmedizinischen Zustand beeinträchtigen (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose)
  • Im Fall von bestimmten medizinischen Behandlungen (z.B. nach dem Einsatz von Röntgen oder Chemotherapie)
  • Bei Nichterscheinen an einem Behandlungstermin oder Nichtbefolgen des Behandlungsplanes
  • Bei nichterfolgter Benachrichtigung über Geltendmachung des Garantieanspruchs
  • Wenn die Zahlungspflicht nicht nachgegangen wurde


Die Garantie gilt in folgenden Fällen nicht:

  • Bei Allergien und Krankheiten (und ihrer Folgen), die nicht mit einer Zahnkrankheit in Verbindung gebracht werden können, wenn diese nach der Behandlung vorkommen, sie aber vor der Behandlung nicht zu erkennen waren.
  • Durch extremen Stress verursachte Schäden (z.B. Knirschen der Zähne in der Nacht)
  • Bei vorübergehendem Zahnersatz, Kronen, Brücken
  • Bei knochenersetzendem Verfahren (z.B. Knochenblock, Knochenaugmentation, Sinuslift, Knochen aus der Hüfte)
  • Bei Zahnaufhellung (Bleeching)
  • Bei einer nicht annehmbaren Form oder Farbe, falls diese Entscheidung vom Patienten getroffen wurde
  • Bei den Kosten der Fahrt und der Unterkunft


Sie haben Fragen zum Thema Garantie? Schreiben Sie uns oder Rufen Sie uns an!